Wissenswertes und Fakten aus dem Bußgeldkatalog

Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog (Stand: Dezember 2010)

Allgemeines zu Bußgeldern

  • Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung).
  • Ab einem Bußgeld von 40 Euro kommen immer noch mind. 23,50 Euro Gebüren hinzu.
  • Bereits vorhandene Einträge in Flensburg können zu einer Erhöung des Bußgeldes führen.
  • Ein durch die ermittelnde Stelle unterstellter Vorsatz kann auch zu Erhöung des Bußgeldes führen. Beispielsweise wenn die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war, dass nicht mehr von einem versehentlichen Zuschnellfahren gesprochen werden kann.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Regelsätze gültig für PKW ohne Anhänger sowie Motorräder

  • innerhalb geschlossener Ortschaften (auch 30 km/h Zonen)
  • - bis 10 km/h 15 Euro
  • - 11-15 km/h 25 Euro
  • - 16-20 km/h 35 Euro
  • - 21-25 km/h 80 Euro und 1 Punkt
  • - 26-30 km/h 100 Euro und 3 Punkte
  • - 31-40 km/h 160 Euro und 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • - 41-50 km/h 200 Euro und 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • - 51-60 km/h 280 Euro und 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • - 61-70 km/h 480 Euro und 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • - über 70 km/h 680 Euro und 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, in Baustellen)
  • - bis 10 km/h 10 Euro
  • - 11-15 km/h 20 Euro
  • - 16-20 km/h 30 Euro
  • - 21-25 km/h 70 Euro und 1 Punkt
  • - 26-30 km/h 80 Euro und 3 Punkte
  • - 31-40 km/h 120 Euro und 3 Punkte
  • - 41-50 km/h 160 Euro und 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • - 51-60 km/h 240 Euro und 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • - 61-70 km/h 440 Euro und 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • - über 70 km/h 600 Euro und 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Weiteres zu Toleranzen und Fahrverboten

  • Ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden.
  • Dies ist außerdem beim dritten Geschwindigkeitseintrag in Flensburg möglich.
  • Die Toleranz der Messwerte beträgt (es werden abgezogen):
  • meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h,
  • über 100 km/h sind es 3%.

Abstandsverstöße

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

  • - bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25 Euro,
  • - bei Gefährdung 30 Euro,
  • - bei Sachbeschädigung 35 Euro
  • bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
  • - weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro und 1 Punkt
  • - weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro und 2 Punkte
  • - weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro und 3 Punkte
  • bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot
  • - weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro und 4 Punkte
  • bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot
  • - weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro und 4 Punkte
  • bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot
  • bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
  • - weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 Euro und 2 Punkte
  • - weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 Euro und 3 Punkte
  • - weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 Euro und 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • - weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 Euro und 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • - weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 Euro und Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Alle Angaben ohne Gewähr.